Einschläfern des Hundes - welche Kosten für den letzten Weg entstehen können

Einschläfern des Hundes - welche Kosten für den letzten Weg entstehen können

Ein schwieriges Thema, mit dem sich kaum ein Hundebesitzer freiwillig auseinandersetzen möchte, ist die Entscheidung über ein würdiges Lebensende des geliebten Vierbeiners.

Aber nicht selten erfordert eine unheilbare Erkrankung, ein schlimmer Unfall oder schwer belastende Alterserscheinungen genau das: Eine klare Entscheidung für die schmerzlose Tötung des Hundes, um ihn vor weiterem Leiden zu bewahren und ihn würdig zu erlösen .

Was bei der schweren Entscheidungsfindung helfen kann, wann der richtige Zeitpunkt für das Einschläfern (oder auch „Euthanasie“) des Hundes ist und welche Kosten dafür entstehen können, sagen wir Dir hier.

Mögliche Kosten für das Einschläfern des Hundes (in Anlehnung an GOT)

Die Kosten für das Einschläfern eines Hundes liegen nach GOT von 2022 zwischen 30,00€ und 93,00€ - je nachdem ob der 1-fache, 2-fache oder 3-fache Satz vom Tierarzt berechnet wird.

1-facher Satz 2-facher Satz 3-facher Satz
Euthanasie 30,78 Euro 61,56 Euro 92,34 Euro

(Diese Kosten sind Nettopreise und können je nach Aufwand und Tierarzt variieren; hinzu kommen Kosten für Untersuchungen, verwendete Medikamente und ggf. die Tierkörperbeseitigung)

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Was bedeutet „Euthanasie“ und was ist ein „vernünftiger Grund“?

Das Wort „Euthanasie“, welches die Fachbezeichnung für das Einschläfern von Tieren ist, stammt aus dem Altgriechischen und setzt sich zusammen aus den Wörtern „eu“ (für richtig, schön, gut) und „thánatos“ (für Tod, Sterben), bedeutet also etwa „guter Tod“ oder „schönes Sterben“.

Die deutsche Bezeichnung „Einschläfern“ weist darauf hin, dass dies in der Regel durch die Verabreichung einer Überdosis eines Schlaf- oder Narkosemittels erfolgt und der Hund, die Katze oder ein anderes Haustier schmerzfrei einschläft und schließlich stirbt. In Deutschland regelt das Tierschutzgesetz, wann, warum und durch wen Tiere getötet werden dürfen.

Bereits in §1 wird festgelegt, dass niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf. In §4 wird bestimmt, dass die Tötung eines Tieres nur unter wirksamer Schmerzausschaltung und in einem Zustand der Wahrnehmungs- und Empfindungslosigkeit erfolgen und nur von Personen durchgeführt werden darf, welche die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten haben. Zu diesen Personen zählen aufgrund ihrer Hochschulausbildung Tierärzte.

Wer dagegen ohne die notwendigen Kenntnisse oder ohne vernünftigen Grund ein Tier tötet, kann laut §17 mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden. Die Entscheidung darüber, wann ein vernünftiger Grund zum Einschläfern eines Hundes vorliegt, trifft der Tierarzt aufgrund seiner gründlichen medizinischen Untersuchung und in Absprache mit dem Hundehalter.

Sind sich beide über diese Entscheidung nicht einig, kann der Amtsveterinär eingeschaltet werden, der abschließend zum Wohle des Tieres entscheiden soll. In manchen Fällen entscheidet der Amtstierarzt auch über die Tötung eines Hundes gegen den Willen des Halters, etwa wenn ein Hund durch aggressives Verhalten auffällig geworden ist und bereits mehrfach andere Tiere oder Menschen gefährlich bedroht, verletzt oder sogar getötet hat.

Wann ist der richtige Zeitpunkt, den Hund einschläfern zu lassen?

Es ist eine unglaublich schwere Entscheidung, über den Tod des eigenen Hundes und treuen Wegbegleiters über viele Jahre zu bestimmen. Aber tatsächlich merkst Du als Hundebesitzer in aller Regel am besten, wann die Lebensqualität für Deinen Vierbeiner so erheblich gestört ist, dass ein Weiterleben für ihn nur noch unter Qualen möglich wäre.

Dein Tierarzt, der ja meist Dich und Deinen Hund bereits über Jahre betreut und behandelt hat, kann Dich bei diesem Beschluss beraten und unterstützen. Ohne Dein Einverständnis darf er den Hund aber nicht einschläfern, es sei denn, das Veterinäramt entscheidet aus oben genannten Gründen anders.

Die häufigsten Gründe dafür, dass ein Hund eingeschläfert wird, sind entweder eine akute oder chronische unheilbare Erkrankung, ein schweres Trauma durch einen Unfall oder aber die Erreichung eines sehr hohen Lebensalters mit allen damit verbundenen Einschränkungen der Lebensqualität.

Bei Unfall oder Krankheit kann der Tierarzt die Situation medizinisch beurteilen und wird mit Dir ausführlich über die verschiedenen Möglichkeiten sprechen, sofern dazu genügend Zeit bleibt und kein hochakuter Zustand vorliegt. Deinen alten Hund kannst am besten Du selber genau beobachten, um schließlich zu merken, wann sein Lebenswillen ihn verlässt.

Lebt der Hund in einer Familie, sollten möglichst alle in die Entscheidungsfindung eingebunden werden. Allerdings darf das nicht darin gipfeln, dass aufgrund fehlender Einigkeit keine Entscheidung getroffen wird - hier muss schließlich eine erwachsene Person im Sinne des Hundes einen Beschluss fassen.

Alle Familienmitglieder sollten aber dann die Möglichkeit bekommen, sich auf ihre ganz persönliche Weise von dem Vierbeiner zu verabschieden. Jeder erlebt die Trauer, die mit einer solchen Entscheidung einhergeht, unterschiedlich, und daher sollte das von allen respektiert werden. Niemand muss sich seiner Tränen und Gefühle schämen beim Abschied von einem geliebten Haustier.

Natürlich kann ein alter oder kranker Hund auch ganz natürlich und ohne die Hilfe eines Tierarztes sterben. Voraussetzung dafür sollte aber sein, dass er sein Lebensende ohne unerträgliche Schmerzen und Leiden erreichen kann.

Durch Medikamente wie Schmerz- oder Beruhigungsmittel kann der Tierarzt helfen, dem Vierbeiner die Situation bis zu seinem letzten Atemzug zu erleichtern. Entscheidest Du Dich gegen das Einschläfern des Hundes. solltest Du genau abwägen, ob Deine Begründung wirklich im Sinne des Hundes ist oder eher egoistischer Natur, weil Du ihn einfach nicht verlieren möchtest.

Andersherum soll und darf aber die Tötung des Hundes auch nicht aus egoistischen Beweggründen beschlossen werden, etwa weil Alterserscheinungen wie Unsauberkeit, Demenz oder nächtliche Unruhe einem einfach lästig sind oder gar weil die Anschaffung des Hundes übereilt erfolgte und keiner wirklich Zeit und Lust hat, das Tier zu versorgen - hier wird der Tierarzt sich weigern, den Hund einzuschläfern, und stattdessen andere Lösungsvorschläge machen.

So wird das Einschläfern beim Hund durchgeführt

Der Hund kann entweder in der Tierarztpraxis eingeschläfert werden, oder der Tierarzt macht dazu einen Hausbesuch. Viele Hunde sind in der Praxis ängstlich und unruhig, daher kann die Euthanasie zuhause in der gewohnten Umgebung oft viel friedlicher erfolgen.

Zunächst wird dem Hund meist ein leichtes Beruhigungsmittel verabreicht, damit er sich entspannt und müde wird. Über eine Kanüle, die in eine Vene am Vorderbein des Hundes eingeführt wird, kann dann das eigentliche Narkosemittel injiziert werden.

Die Überdosis bewirkt zunächst einen tiefen Schlafzustand des Vierbeiners, der dann ganz friedvoll und schmerzlos innerhalb weniger Minuten zum Herz- und Atemstillstand überleitet.

Sofern Du die Situation ertragen kannst, hilft es Deinem Hund natürlich, wenn Du bis zu seinem letzten Atemzug bei ihm bleibst und bestenfalls seine Pfote hältst oder ihn beruhigend streichelst.

Fühlst Du Dich jedoch überfordert, kann der Tierarzt zusammen mit einer Hilfsperson (Tierarzthelferin) auch alleine arbeiten - allerdings solltest Du zumindest so lange bei Deinem Hund bleiben, bis das Beruhigungsmittel wirkt.

Was kostet das Einschläfern des Hundes?

Die Euthanasie eines Hundes kostet je nach Aufwand zwischen 40 und 115 Euro. Hinzu kommen die Kosten für eine vorherige Untersuchung, die verwendeten Medikamente und Verbrauchsgegenstände, bei einem Hausbesuch auch die Anfahrt und ein Zeitfaktor, und schließlich die Kosten für die Entsorgung des toten Hundes durch eine Fachfirma für Tierkörperbeseitigung, wenn Du Deinen Vierbeiner nicht im eigenen Garten begraben kannst.

Welche Kosten werden von der Hunde-Krankenversicherung übernommen?

Die SantéVet Hundekrankenversicherung erstattet die tiermedizinischen Kosten bei Krankheiten, Unfällen und Operationen bis zu 5000€ pro Jahr. Mit diesem Komplettschutz ist Dein Hund also immer bestens abgesichtert. Zudem deckt die Vorsorgepauschale Deine Ausgaben bei Präventivmaßnahmen bis zu 50 € pro Versicherungsjahr ab.

Wie lassen sich Kosten beim Einschläfern des Hundes vermeiden?

Um dem geliebten Hund am Ende seines Lebens Qualen und Leid zu ersparen, wird sicher kein Hundehalter an die möglichen Kosten denken und vorrangig zugunsten seines Vierbeiners entscheiden.

Wenn Du allerdings die Möglichkeit hast, den toten Hund im eigenen Garten zu begraben, so sparst Du die Kosten für die Tierkörperbeseitigung. Zunächst solltest Du Dich aber erkundigen, ob in Deiner Gemeinde so etwas erlaubt ist oder nur Tiere bis zu einer bestimmten Größe bestattet werden dürfen.

Eine andere Möglichkeit ist es, den toten Hund an ein Tierbestattungsunternehmen zu übergeben. Dort wird er entweder auf einem ausgewiesenen Tierfriedhof begraben, oder Du lässt den Körper einäschern und kannst die Urne dann zuhause bestatten oder aufheben.

Expertise / Zusammenarbeit

Heike Pankatz - Unsere Expertin für Hunde, Katzen & Co.

Dr. med. vet. Heike Pankatz studierte Tiermedizin in Hannover und war über viele Jahre für mehrere große Tierschutzorganisationen tätig. Sie hat unter anderem Bücher über Hunde verfasst und arbeitet inzwischen hauptsächlich als Autorin von Fachartikeln zu Themen rund um unsere vierbeinigen Freunde.
Für MyPetClub verfasst sie regelmäßig neue Ratgeber und berät uns zu verschiedenen Themen rund ums Tier.


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