Einschläfern der Katze - welche Kosten für den letzten Weg entstehen können
Letzte Aktualisierung: 25.10.2026
- Eine Katze darf nur mit vernünftigem Grund eingeschläfert werden, etwa bei einer unheilbaren, schmerzhaften Erkrankung. Die Entscheidung triffst Du gemeinsam mit Deiner Tierarztpraxis.
- Die Euthanasie selbst kostet nach GOT 30,78–92,34 € netto. Mit Untersuchung, Beruhigungsspritze und Medikamenten liegst Du in der Praxis bei ca. 100–125 € im einfachen Satz (inkl. MwSt).
- Mit Sammeleinäscherung sind es insgesamt ca. 160–270 € im einfachen Satz; ein Hausbesuch kostet zusätzlich ab ca. 41 € plus Wegegeld.
- Eine Einzeleinäscherung mit Urne kostet je nach Krematorium etwa 150–300 €.
Sich für ein würdiges Lebensende der eigenen Katze zu entscheiden, ist schwer. Bei unheilbaren Krankheiten, schweren Verletzungen oder stark belastenden Altersbeschwerden kann das Einschläfern aber der letzte Liebesdienst sein. Hier erfährst Du, was bei der Entscheidung hilft, wie die Euthanasie abläuft und welche Kosten entstehen.
Was kostet das Einschläfern einer Katze?
Tierärzte rechnen nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT, gültig seit 22.11.2022) ab. Neben der Euthanasie selbst fallen in der Regel die Untersuchung, eine Beruhigungsspritze und die Medikamente an, bei einem Hausbesuch zusätzlich die Hausbesuchsgebühr.
| Leistung | GOT-Nr. | 1-facher Satz | 2-facher Satz | 3-facher Satz |
|---|---|---|---|---|
| Allgemeine Untersuchung mit Beratung | 16 | 23,62 € | 47,24 € | 70,86 € |
| Sedation per Injektion (Beruhigungsspritze) | 302 | 19,78 € | 39,56 € | 59,34 € |
| Euthanasie durch Injektion | 208 | 30,78 € | 61,56 € | 92,34 € |
| Hausbesuch | 40 | 34,50 € | 69,00 € | 103,50 € |
| Medikamente: Beruhigungs- und Euthanasiemittel (Schätzung) | – | ca. 10–30 € | ||
Gebühren netto, zzgl. 19 % MwSt. Beim Hausbesuch kommt Wegegeld hinzu, gegebenenfalls auch eine Gebühr für eine Hilfskraft (GOT-Nr. 41).
Daraus ergeben sich folgende Gesamtkosten (inkl. MwSt):
- Euthanasie in der Praxis mit Beruhigungsspritze, ohne Bestattung: ca. 100–124 € im 1-fachen Satz, ca. 188–212 € im 2-fachen, bis ca. 301 € im 3-fachen Satz.
- Dasselbe mit Sammeleinäscherung: ca. 160–267 € im 1-fachen Satz, ca. 248–355 € im 2-fachen, bis ca. 443 € im 3-fachen Satz.
- Hausbesuch mit Sammeleinäscherung: ca. 201–308 € im 1-fachen Satz, zzgl. Wegegeld.
Kosten für Bestattung und Einäscherung
Was nach dem Tod mit dem Körper geschieht, ist keine tierärztliche Leistung und nicht in der GOT geregelt. Die Preise legen Tierkörperbeseitigungsanlagen, Krematorien und Tierfriedhöfe selbst fest. Grobe Richtwerte:
- Tierkörperbeseitigung (über die Praxis organisiert): ca. 20–50 €
- Sammeleinäscherung (ohne Rückgabe der Asche): ca. 50–120 €
- Einzeleinäscherung mit Urne: ca. 150–300 €, je nach Urne und Abholung
- Bestattung im eigenen Garten: keine Gebühren, aber nur unter Auflagen erlaubt (siehe unten)
Was bedeutet Euthanasie und was ist ein „vernünftiger Grund“?
Der Begriff stammt aus dem Altgriechischen: „eu“ heißt gut, „thánatos“ der Tod. Gemeint ist ein schmerzfreier, friedlicher Tod. Beim Einschläfern erhält die Katze eine Überdosis eines Narkosemittels, sodass sie schmerzfrei einschläft und stirbt.
Das Tierschutzgesetz regelt, wann und von wem Tiere getötet werden dürfen:
- Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet, macht sich strafbar.
- Ein Wirbeltier darf nur unter wirksamer Schmerzausschaltung, also im Zustand der Wahrnehmungs- und Empfindungslosigkeit, getötet werden.
- Töten darf nur, wer die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat, bei Haustieren also in der Regel eine Tierärztin oder ein Tierarzt.
Ob ein vernünftiger Grund vorliegt, beurteilt die Tierärztin oder der Tierarzt nach gründlicher Untersuchung und im Gespräch mit Dir. Ohne Dein Einverständnis darf Deine Katze nicht eingeschläfert werden. Umgekehrt kann die Praxis eine Euthanasie ablehnen, wenn kein vernünftiger Grund besteht.
Wann ist der richtige Zeitpunkt?
Die Entscheidung über den Tod einer Katze, die Dich viele Jahre begleitet hat, ist unglaublich schwer. Du kennst Deine Katze aber am besten und merkst, wenn ihre Lebensqualität so stark eingeschränkt ist, dass ein Weiterleben nur noch mit Leiden möglich wäre. Deine Tierarztpraxis unterstützt Dich bei dieser Einschätzung.
Die häufigsten Gründe für eine Euthanasie sind:
- unheilbare, schmerzhafte Erkrankungen
- schwere Verletzungen ohne Aussicht auf Heilung
- hohes Alter mit erheblichen, nicht behandelbaren Einschränkungen
Lebt die Katze in einer Familie, sollten alle in die Entscheidung einbezogen werden und die Möglichkeit bekommen, sich zu verabschieden. Die endgültige Entscheidung trifft eine erwachsene Person.
Eine alte oder kranke Katze kann auch ohne tierärztliche Hilfe sterben, aber nur, wenn ihr dabei keine unerträglichen Schmerzen drohen. Entscheidest Du Dich gegen das Einschläfern, prüfe ehrlich, ob das im Sinne der Katze ist oder ob es Dir vor allem schwerfällt, sie gehen zu lassen.
Nicht zulässig ist das Einschläfern aus Bequemlichkeit, etwa weil die Pflege zu aufwendig geworden ist oder niemand mehr Zeit für die Katze hat. In solchen Fällen wird die Praxis andere Lösungen wie die Vermittlung in ein neues Zuhause empfehlen.
So läuft das Einschläfern ab
Die Euthanasie kann in der Praxis oder bei einem Hausbesuch stattfinden. Viele Katzen sind in der Praxis ängstlich, in der gewohnten Umgebung verläuft der Abschied oft ruhiger.
- Beruhigungsspritze: Zuerst bekommt die Katze meist ein Beruhigungs- oder Narkosemittel, das sie entspannt und tief schlafen lässt.
- Euthanasie: Anschließend wird das Euthanasiemittel in eine Vene injiziert, häufig am Vorderbein. Die Katze fällt in eine tiefe Narkose, die innerhalb weniger Minuten zum Atem- und Herzstillstand führt.
- Feststellung des Todes: Die Tierärztin oder der Tierarzt prüft Herzschlag und Reflexe.
Für viele Katzen ist es tröstlich, wenn ihr Mensch bis zum Schluss bei ihr bleibt und sie streichelt. Ist das für Dich nicht erträglich, kann die Praxis die Euthanasie auch ohne Dich durchführen. Bleib dann möglichst wenigstens so lange, bis die Beruhigungsspritze wirkt.
Wie lassen sich Kosten beim Einschläfern sparen?
Am Lebensende Deiner Katze steht ihr Wohl im Vordergrund, nicht die Kosten. Trotzdem gibt es Unterschiede:
- Praxis statt Hausbesuch: Die Hausbesuchsgebühr und das Wegegeld entfallen.
- Sammel- statt Einzeleinäscherung: Die Sammeleinäscherung ist deutlich günstiger, dafür bekommst Du die Asche nicht zurück.
- Bestattung im eigenen Garten: Das ist kostenlos, aber nur unter Auflagen erlaubt. In der Regel muss das Grundstück Dir gehören, darf nicht in einem Wasserschutzgebiet und nicht direkt an öffentlichen Wegen oder Gewässern liegen, und der Körper muss mit mindestens 50 cm Erde bedeckt sein. Die genauen Regeln legt die zuständige Behörde fest, frag deshalb vorher bei Deiner Gemeinde oder dem Veterinäramt nach.
Eine weitere Möglichkeit ist ein Tierbestatter: Dort kann Deine Katze auf einem Tierfriedhof beigesetzt oder eingeäschert werden. Die Urne kannst Du zu Hause aufbewahren oder bestatten.
Quellen
- Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) (Bundesministerium der Justiz)
- § 4 Tierschutzgesetz: Töten von Tieren (Bundesministerium der Justiz)
- Merkblatt: Vergraben von toten Heimtieren (Landratsamt Coburg, Beispiel einer Behördenregelung)
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