Listenhunde und verbotene HunderassenWas gilt in deinem Bundesland? · Stand Oktober 2026
Ob ein Hund als Listenhund gilt, entscheidet in Deutschland jedes Bundesland selbst. Manche Länder haben lange Rasselisten, andere gar keine und beurteilen Hunde nur nach ihrem Verhalten. Hier siehst du für alle 16 Bundesländer, welche Rassen betroffen sind und welche Pflichten gelten.
Listenhunde nach Bundesland
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Bundesweit: Einfuhr- und Verbringungsverbot
Unabhängig von den Ländern gilt seit 2001 das Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz. Es verbietet, vier Rassen und ihre Kreuzungen nach Deutschland einzuführen oder aus einem anderen Bundesland zu bringen:
Dazu kommen Rassen, die in dem Bundesland gelistet sind, in dem der Hund dauerhaft leben soll. Ausnahmen gibt es unter anderem für Dienst-, Blinden- und Rettungshunde, für die Rückkehr nach einem Urlaub an einen Ort, an dem der Hund legal gehalten wird, und für Besuche bis 4 Wochen mit einer Begleitperson, die im Ausland wohnt.
Quelle: § 2 HundVerbrEinfG und § 2 HundVerbrEinfVO
Was die Begriffe bedeuten
Umgangssprachlich ist oft von gefährlichen Hunderassen oder Kampfhunden die Rede. In den meisten Gesetzen heißen sie gefährliche Hunde, in Bayern und Baden-Württemberg noch Kampfhunde. Gemeint ist dasselbe: Hunde, für die besondere Regeln gelten.
Urlaub, Umzug und Ausland
Umzug in ein anderes Bundesland: Es gelten die Regeln am neuen Wohnort. Wer zum Beispiel mit einem Rottweiler von Niedersachsen nach Hamburg zieht, braucht dort einen Wesenstest. Kläre das vor dem Umzug mit dem Ordnungsamt.
Urlaub in Deutschland: Auch auf Reisen gelten die Leinen- und Maulkorbregeln des Bundeslands, in dem du dich gerade aufhältst.